Ist alternativer Hufschutz auf Turnieren erlaubt?

Wer mit seinem Pferd auf Turnieren starten möchte, muss sich hinsichtlich Ausrüstung an bestimmte Regeln halten. Dazu gehört auch der Hufschutz des Pferdes. Welche Art von Hufschutz in welcher Disziplin erlaubt ist, wird dabei im Regelwerk des jeweiligen Landes definiert. In Deutschland ist das die LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung), in Österreich ist das die ÖTO (Österreichische Turnierordnung).

Als alternativer Hufschutz zählen jene Varianten, die keinem klassischen Beschlag entsprechen. Darunter fallen sowohl Hufschuhe als auch Klebebeschläge. Was diesbezüglich genau geregelt ist, wollen wir uns im Folgenden näher ansehen.

Sind Beklebe und Hufschuhe bei Turnieren in Deutschland erlaubt?

Goodsmith Klebebeschlag auf Turnier

Die LPO hat zwei separate Ausrüstungskataloge herausgegeben, die sich auf die einzelnen Turniersparten beziehen. In diesen findet man zum Thema Hufschutz folgende Absätze:

LPO Ausrüstungskatalog, Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit:

Hufschuhe sind in der Prüfung grundsätzlich erlaubt, solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zulässig. Eine Befestigung durch ein Fesselband (s.o.) ist auf dem Vorbereitungsplatz zulässig, sofern der Kronenrand frei bleibt.

LPO Ausrüstungskatalog, Disziplin Voltigieren, Abschnitt “Hufbeschlag und Hufpflege”:

Diese müssen zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sind Bleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar. Hufschuhe sind grundsätzlich erlaubt, solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zugelassen.

Das bedeutet als Zusammenfassung: Klebebeschläge sind nicht extra erwähnt und daher nicht explizit ausgeschlossen. Mit geklebtem Hufschutz, wie dem Goodsmith, darfst du daher in Deutschland auf Dressur- und Springturnieren starten, ebenso wie in der Vielseitigkeit und beim Voltigieren. Für Hufschuhe gibt es hingegen Einschränkungen: diese müssen nämlich den Kronrand frei lassen, weshalb viele Modelle dafür nicht geeignet sind.

Goodsmith hat zusätzlich extra eine LPO-Zulassung beantragt und alle Produkte von Goodsmith wurden als LPO-konform bestätigt. Mit dem Perma-XT-Klebebeschlag bist du daher bestens für einen Turnierstart gerüstet.

Sind Klebebeschläge oder Hufschuhe auf Turnieren in Österreich erlaubt?

Die Österreichische Turnierordnung behandelt das Thema Hufschutz ähnlich wie die deutsche LPO: geklebter Hufschutz wird nicht dezidiert thematisiert und ist daher nicht ausgeschlossen. Für Hufschuhe gibt es hingegen sehr wohl eine eindeutige Einschränkung:

ÖTO Teil A, Allgemeine Bestimmungen, § 58 Ausrüstung der Reitpferde und Ponys, Abschnitt 13.:

Hufschuhe sind für alle Disziplinen zugelassen. Hufschuhe die über den Kronrand des Hufes hinausreichen sind nicht zugelassen. Eine Kombination eines Hufschuhes mit einer Fesselbandbefestigung ist nicht zugelassen, ausgenommen Orientierungs- und Distanzreiten.

Ist alternativer Hufschutz im Islandpferdesport erlaubt?

Gerade auf Islandpferdeturnieren ist das Thema Beschlag und Hufschutz wichtig, weil das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Varianten enormen Einfluss auf das Gangwerk hat. Sowohl die LPO als auch die ÖTO verweisen für die Ausrüstung von Islandpferden auf die FIPO, als Bestandteil des Gesamtregelwerkes der FEIF (International Federation of Icelandic Horse Associations), den "FEIF Rules & Regulations". Und diese definiert explizit den Einsatz von alternativem Hufschutz:

FEIF Rules & Regulations, General Rules and Regulations, Sport Rules and Regulations

G8.3.2.3. Alternative Shoes (Other Than Standard Iron Shoes)

Alle alternativen Schuhe sind ohne Füllung erlaubt, solange das Gewicht nicht das Gewicht eines normalen Eisenbeschlags derselben Größe überschreitet. Wenn der Hufschutz auf den Huf geklebt wird, muss ein identischer Ersatz-Bekleb bei der Ausrüstungskontrolle zur Verfügung stehen. Alternativbeschläge müssen in ihrer ursprünglichen Form verwendet werden, ohne jegliche Modifikation. Alternativer Hufschutz muss in Bezug auf Passform und Platzierung am Huf den gleichen Regeln folgen wie ein normaler Beschlag.

Warum sind Klebebeschläge im Turniersport überhaupt sinnvoll?

Goodsmith Klebebeschlag im Turnier

Nachdem nun geklärt ist, dass geklebter Hufschutz auf Turnieren in Österreich und Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, stellt sich noch die Frage: macht es überhaupt Sinn, mit Bekleben auf Turnieren zu starten?

Gerade in den Sparten Dressur, Springen und Vielseitigkeit werden es immer mehr Turnierreiter, die auf geklebten Hufschutz setzen. So startete beispielsweise Stephanie Dearing mit Facilone FRH bei der Weltmeisterschaften der Jungen Dressurpferde 2019 mit geklebtem Hufschutz. Oder Anthony Condon, der – ebenfalls 2019 – mit geklebtem Hufschutz im Springsport für Furore sorgte, als er damit auf SFS Vincomte in Olympia gewann.

Welche Gründe gibt es also für den erfolgreichen Einsatz von Bekleben im Sport?

Einerseits wäre da das geringere Gewicht von Klebebeschlägen gegenüber herkömmlichen Metallbeschlägen, wodurch geringere Fliehkräfte auf Sehnen und Bänder wirken. Die Belastung und das Verletzungsrisiko werden also minimiert.

Durch die Verwindbarkeit eines Kunststoffhufschutzes kann das Pferd außerdem den Boden besser wahrnehmen als mit einem starren Hufschutz. Das ist gerade beim Springreiten oder im Vielseitigkeitsbereich wichtig, damit das Pferd Vertrauen in den Untergrund hat und kraftvoll abspringen kann.

Die Grundplatte von Goodsmith hat dazu die perfekten Hafteigenschaften: sie gleitet ähnlich wie ein Barhuf, d.h. sie bietet guten Grip, ohne zu sehr zu stoppen. Und sollte doch einmal mehr Bodenhaftung nötig sein, kann die Grundplatte problemlos mit Spikes oder Stollen ausgestattet werden. Damit sind erfolgreiche Turnierstarts selbst auf rutschigen Böden kein Problem.

 Zu dem Bekleb.

Autorin: Nathalie Kurz 

Bilder: Goodsmith Archiv

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