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Teilnahmebedingungen — Gewerbe- & Partnerkurse

Teilnahmebedingungen Zertifizierungsworkshops

Goodsmith GmbH — Fassung Stand Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Teilnahmebedingungen der Goodsmith GmbH, Robert-Koch-Straße 1, Haus 1, 82152 Planegg (nachfolgend „Goodsmith“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Goodsmith-Zertifizierungsworkshops (nachfolgend „Workshops“), die Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Teilnehmer:innen“) mit Goodsmith abschließen.

(2) Die Zertifizierungsworkshops richten sich ausschließlich an gewerbetreibende Fachexpert:innen (Hufbeschlagschmied:innen, Hufbearbeiter:innen, Hufpfleger:innen, Huforthopäd:innen, therapeutisch am Pferd tätige Fachpersonen). Buchungen erfolgen ausschließlich im gewerblichen Rahmen im Sinne des § 14 BGB.

(3) Diese Teilnahmebedingungen sind ein eigenständiges Vertragswerk und stehen unabhängig neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Warenverkauf der Goodsmith GmbH. Sie werden bei jeder Workshop-Buchung ausdrücklich einbezogen.

(4) Abweichende Bedingungen der Teilnehmer:innen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch Goodsmith.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Teilnahme an einem Zertifizierungsworkshop im gebuchten Format (Klebebeschlag oder Hufschuh) am gebuchten Standort und Termin. Der Workshop umfasst eine ganztägige Kompetenzvermittlung mit Theorie- und Praxisteil einschließlich Anwendung am lebenden Pferd unter direkter Anleitung einer autorisierten Workshopleitung.

(2) Bestandteil der Workshop-Leistung sind darüber hinaus die im Vorfeld und Nachgang bereitgestellten Begleitmaterialien (Teilnehmer-Mappe, Zugang zum Partner-Dashboard), das Handshake-Zertifikat am Workshop-Tag, die im Anschluss erfolgende Foto-Prüfung und der postalische Versand des amtlich anmutenden Zertifikats sowie das Shopguthaben gemäß § 11.

(3) Der Workshop ist eine Dienstleistung und keine Warenlieferung.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis einer aktuellen Gewerbeanmeldung oder einer Anmeldung als Freiberufler:in nach § 18 EStG. Der Nachweis ist innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss in das Partner-Dashboard hochzuladen.

(2) Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz 1, ist Goodsmith berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet; ein weitergehender Anspruch der Teilnehmer:innen besteht in diesem Fall nicht.

(3) Teilnehmer:innen müssen bei Buchung volljjährig sein.

(4) Teilnehmer:innen erklären mit der Buchung, dass sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit verfügen. Ein Nachweis kann durch Goodsmith angefordert werden.

§ 4 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Buchung erfolgt online über das Partner-Dashboard von Goodsmith. Teilnehmer:innen wählen Format, Standort und Termin aus, geben ihre Kontakt- und Rechnungsdaten an und schließen die Buchung durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ ab.

(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche gemäß Absatz 1 geben die Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Goodsmith per E-Mail zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten sowie diese Teilnahmebedingungen zum Download.

(4) Vor Absendung der Buchung können Teilnehmer:innen ihre Eingaben jederzeit einsehen und korrigieren.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Der Preis für die Teilnahme an einem Zertifizierungsworkshop beträgt 290,00 Euro brutto pro Person, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Preis ist mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlung erfolgt über einen der im Partner-Dashboard angebotenen Zahlungsdienstleister.

(3) Reisekosten, Übernachtungskosten und individuelle Verpflegungswünsche außerhalb des von Goodsmith gestellten Verpflegungsstandards sind nicht im Preis enthalten und von den Teilnehmer:innen selbst zu tragen.

(4) Im Preis enthalten sind: Workshop-Teilnahme, sämtliche Kursmaterialien und Verbrauchsmaterialien für die Praxis, warmes Mittagessen sowie ganztägige Snacks und Getränke gemäß Verpflegungsstandard, Teilnehmer-Mappe, Handshake- und Postal-Zertifikat sowie das Shopguthaben gemäß § 11.

§ 6 Mindestauslastung und Absage durch Goodsmith

(1) Goodsmith führt einen Workshop nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von drei (3) Personen durch. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist Goodsmith berechtigt, den Workshop bis spätestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Termin abzusagen.

(2) Goodsmith ist ferner berechtigt, den Workshop abzusagen, wenn die Durchführung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Erkrankung der Workshopleitung ohne Vertretungsmöglichkeit) nicht möglich ist.

(3) Bei Absage durch Goodsmith gemäß Absatz 1 oder 2 erhalten die Teilnehmer:innen:

  • die vollständige Rückerstattung des gezahlten Teilnahmepreises innerhalb von 14 Kalendertagen,
  • ein Umbuchungsangebot auf einen alternativen Termin am selben oder einem anderen Standort,
  • ein Goodwill-Shopguthaben in Höhe von 20,00 Euro (Bedingungen gemäß § 11 Absatz 3).

(4) Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer:innen aufgrund der Absage sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Goodsmith vorliegt.

§ 7 Absage und Umbuchung durch Teilnehmer:innen

(1) Teilnehmer:innen können den Vertrag bis spätestens 21 Kalendertage vor dem gebuchten Workshop-Termin durch schriftliche Erklärung gegenüber Goodsmith (E-Mail genügt) ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Der gezahlte Teilnahmepreis wird in diesem Fall vollständig erstattet.

(2) Bei Stornierung zwischen 20 und 14 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 % des Teilnahmepreises als Bearbeitungspauschale einbehalten.

(3) Bei Stornierung ab 13 Kalendertagen vor dem Termin oder Nichterscheinen am Workshop-Tag (No-Show) besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(4) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis spätestens 14 Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Termin gebührenfrei möglich, sofern freie Plätze am gewünschten Alternativtermin vorhanden sind.

(5) Bei Verhinderung durch schwerwiegende, nicht selbst zu vertretende Umstände (insbesondere Krankheit mit ärztlichem Attest) prüft Goodsmith eine kulanzweise Umbuchung im Einzelfall.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Da die Zertifizierungsworkshops sich ausschließlich an gewerbetreibende Fachexpert:innen im Sinne von § 14 BGB richten, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften der §§ 312 ff. BGB grundsätzlich nicht.

(2) Sollte im Einzelfall ausnahmsweise ein Vertragsschluss mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB erfolgen, wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB nicht besteht.

§ 9 Ablauf des Workshops und Mitwirkungspflichten

(1) Der Workshop findet an dem in der Buchungsbestätigung genannten Standort statt. Teilnehmer:innen erscheinen pünktlich zum kommunizierten Start.

(2) Zu Beginn des Workshops erfolgt ein Sicherheitsbriefing. Mit der Teilnahme am Workshop und der Arbeit am Pferd bestätigen die Teilnehmer:innen, dass sie das Sicherheitsbriefing zur Kenntnis genommen haben und die dort besprochenen Regeln einhalten.

(3) Am lebenden Pferd wird ausschließlich unter direkter Begleitung und Aufsicht der Workshopleitung gearbeitet. Weisungen der Workshopleitung sind zum Schutz von Mensch und Tier verbindlich zu befolgen.

(4) Teilnehmer:innen bringen ihr eigenes berufsübliches Werkzeug mit. Wer kein eigenes Werkzeug hat, meldet dies bei der Buchung an; Goodsmith stellt in diesem Fall eine vollständige Werkzeugausstattung leihweise zur Verfügung.

(5) Teilnehmer:innen erscheinen in geeigneter, wetterfester Arbeitskleidung. Ein Verstoß gegen zumutbare Sicherheitsanforderungen (u. a. Schutzbrille beim Schleifen) berechtigt die Workshopleitung, den betroffenen Teilnehmer bzw. die betroffene Teilnehmerin von einzelnen Praxis-Modulen auszuschließen.

§ 10 Zertifikat und Verifizierung

(1) Nach erfolgreicher Absolvierung des Workshops erhalten Teilnehmer:innen am Workshop-Tag ein Handshake-Zertifikat als sofortige Teilnahmebestätigung sowie im Nachgang, nach interner Qualitätsprüfung der Foto-Dokumentation, das amtlich anmutende Postal-Zertifikat.

(2) Das Zertifikat bescheinigt die erfolgreich durchgeführte praktische Prüfung im Rahmen des Workshops zum Zeitpunkt seiner Ausstellung. Es ist zeitlich unbegrenzt gültig.

(3) Das Zertifikat begründet kein Gewährleistungs- oder Haftungsverhältnis zwischen Goodsmith und Endkund:innen der zertifizierten Person. Die zertifizierte Person haftet gegenüber ihren Endkund:innen ausschließlich selbst und unabhängig von der Zertifizierung; die eigene Berufshaftpflicht gemäß § 3 Absatz 4 ist hierfür vorgesehen.

(4) Die Listung auf der öffentlichen DACH-Partnerkarte von Goodsmith ist an den aktuellen Partner-Health-Status gebunden und setzt die Absolvierung eines jährlichen, kostenfreien Online-Update-Moduls voraus. Wird das Update-Modul trotz Erinnerung nicht absolviert, wird die zertifizierte Person auf der Karte deaktiviert; das Zertifikat als solches bleibt davon unberührt.

(5) Die Nachprüfbarkeit des Zertifikats erfolgt über eine öffentliche Verifikationsseite auf goodsmith.de unter Angabe der auf dem Zertifikat vermerkten Zertifikatsnummer. Die dort veröffentlichten Daten beschränken sich auf Zertifikatsnummer, Vornamen und den ersten Buchstaben des Nachnamens, Workshop-Format und Ausstellungsdatum. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang siehe Datenschutzerklärung.

(6) Die Weitergabe des im Workshop erworbenen Fachwissens an Kolleg:innen oder im Rahmen eigener Schulungen ist zulässig, begründet aber keinen Goodsmith-Zertifizierungsstatus bei Dritten. Eine Bewerbung fremder Schulungen unter der Marke Goodsmith ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Goodsmith untersagt.

(7) Bei Markenmissbrauch (insbesondere gefälschte Zertifikatsnummern, Bewerbung nicht-Goodsmith-konformer Arbeit unter dem Zertifikat, Weiterverwendung durch Dritte) behält sich Goodsmith vor, die Zertifikatsnummer in der Verifikationsdatenbank zu invalidieren.

§ 11 Shopguthaben nach erfolgreicher Workshop-Teilnahme

(1) Nach erfolgreicher Absolvierung des Workshops (Anwesenheit, aktive Teilnahme, Foto-Doku vollständig) erhalten Teilnehmer:innen ein persönliches Shopguthaben in Höhe von 150,00 Euro. Das Shopguthaben wird automatisch im Partner-Account gutgeschrieben.

(2) Für das Shopguthaben nach Absatz 1 gilt:

  • Gültigkeit: 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum,
  • kein Mindestbestellwert,
  • Einlösung ausschließlich im Online-Shop von Goodsmith,
  • persönlich und nicht auf Dritte übertragbar,
  • keine Barauszahlung, keine Verzinsung,
  • innerhalb der 30-Tage-Gültigkeit auch anteilig über mehrere Bestellungen einlösbar,
  • kein Restwert nach Ablauf der Gültigkeit.

(3) Wird ein Workshop von Goodsmith gemäß § 6 abgesagt, erhalten die betroffenen Teilnehmer:innen zusätzlich zur Erstattung ein Goodwill-Shopguthaben in Höhe von 20,00 Euro. Für dieses Shopguthaben gelten die Bedingungen aus Absatz 2 entsprechend.

(4) Bei Widerruf oder Rückgabe einer teilweise oder vollständig mit dem Shopguthaben bezahlten Bestellung wird der eingelöste Guthaben-Anteil nicht in bar erstattet.

§ 12 Berufshaftpflicht und Haftungsabgrenzung Endkunden

(1) Teilnehmer:innen erklären gemäß § 3 Absatz 4, über eine eigene Berufshaftpflicht zu verfügen und diese für die Dauer ihrer gewerblichen Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

(2) Verursachen Teilnehmer:innen im Rahmen ihrer eigenen späteren gewerblichen Tätigkeit einen Schaden bei einer eigenen Endkundin oder einem eigenen Endkunden, liegt die Haftung ausschließlich bei den Teilnehmer:innen selbst. Goodsmith übernimmt gegenüber diesen Endkund:innen keine Haftung und keine Gewährleistung.

(3) Verursacht während des Workshops ein Pferd einen Personen- oder Sachschaden, greift primär die Tierhalter-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Pferdehalters.

§ 13 Haftung von Goodsmith

(1) Goodsmith haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Goodsmith oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Goodsmith — insbesondere der Workshopleitung — beruhen. Ebenso haftet Goodsmith für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Goodsmith oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Goodsmith beruhen.

(2) Für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Goodsmith nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Goodsmith ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen aus Absatz 2 und 3 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Foto-Dokumentation und Bildrechte

(1) Bestandteil der Zertifizierung ist eine Foto-Dokumentation der Arbeitsergebnisse der Teilnehmer:innen am Demo-Huf und am Pferd durch die Workshopleitung. Diese Fotos dienen ausschließlich der internen Qualitätssicherung und der Ausstellung des Zertifikats.

(2) Mit der Teilnahme am Workshop willigen die Teilnehmer:innen in diese Foto-Dokumentation der Arbeitsergebnisse ein. Fotografiert werden ausschließlich die Arbeitsergebnisse (Hufe, Beschlag, Anwendung) — Portrait- oder Ganzkörperaufnahmen erfolgen nur mit ausdrücklicher gesonderter Einwilligung.

(3) Eine Verwendung der Foto-Dokumentation für Marketing-, Werbe- oder öffentliche Darstellungszwecke außerhalb des Verifikationsprozesses erfolgt nur mit ausdrücklicher gesonderter Einwilligung der Teilnehmer:innen.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Foto-Dokumentation siehe Datenschutzerklärung.

§ 15 Verhältnis zur Rahmenvereinbarung Workshopleitung

Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für Teilnehmer:innen. Rechtsverhältnisse zwischen Goodsmith und Workshopleitungen sind in der Rahmenvereinbarung Workshopleitung geregelt und nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Goodsmith und den Teilnehmer:innen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von Goodsmith, sofern die Teilnehmer:innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Goodsmith ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Teilnehmer:innen zu klagen.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Goodsmith ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 17 Änderungen der Teilnahmebedingungen und Schlussbestimmungen

(1) Goodsmith kann diese Teilnahmebedingungen ändern, soweit dies aus regulatorischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 20. August 2026